MATERNUS PflegeCentrum Maximilianstift
Was Sie über gesetzliche Betreuung wissen sollten
Teil 3
Wo kann ich mich zur Betreuung beraten lassen?
Die Betreuungsbehörden sind eigenständige Behörden in den Landkreisen und Städten. Sie beraten rund um die gesetzliche Betreuung, können Hausbesuche machen und geben dann Empfehlungen an das Betreuungsgericht. Dafür arbeiten sie auch mit Ärzten und oder medizinischen und sozialen Diensten zusammen. Bei Bedarf kann man auch dort seine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es Betreuungsvereine. Auch dort kann man sich kostenlos zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten lassen. Diese Vereine bilden zusätzlich ehrenamtliche Helfer aus, diese helfen gern bei Fragen weiter und bieten Hilfestellungen.