MATERNUS PflegeCentrum Maximilianstift

Was Sie über gesetzliche Betreuung wissen sollten

Teil 7

Kostet die gesetzliche Betreuung etwas?

Für das Betreuungsverfahren fallen Kosten an. Diese muss der Betroffene selbst zahlen, also die Person, die betreut werden soll. Wie hoch die Kosten tatsächlich sind, hängt vom Vermögen der jeweiligen Person ab. Wer das Geld nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Für ehrenamtliche Betreuer wie z.B. Angehörige gibt eine Art „Aufwandsentschädigung“ als Pauschale im Jahr. Diese muss der Betreute an den Betreuer zahlen. Ist dieser mittellos, trägt die Kosten die Staatskasse.



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