Besucherinformationen
Sehr geehrte Besucher/ innen,
gerne informieren wir Sie über die Neuregelung bezüglich der Besuchsregeln. Grundlage bildet die überarbeitete Soziale Corona Verordnung M/V gültig ab 08.11.2021.
° Stimmen Sie bitte jeden Besuch 24 Stunden vorher mit dem Wohnbereich ab.
° Füllen Sie bitte beim Betreten der Einrichtung das Besucherprotokoll aus.
° Nach Möglichkeit bringen Sie bitte einen negativen PoC oder PCR Test aus einer zugelassenen Teststelle mit,
Laientests dürfen nicht akzeptiert werden. Beim Testen in der Einrichtung kann es zu Wartezeiten kommen.
° Tragen Sie bitte dauerhaft einen Mundnasenschutz, der Mund und Nase bedeckt. Personen die nicht geimpft sind,
tragen bitte eine FFP 2 Maske.
° Der Besuch der Bewohner ab der Risikogewichteten Einstufung 3 ist max. 2 Personen gestattet, ab der Stufe 4 sind
2 Personen dauerhaft festzulegen.
° Betreten Sie die Einrichtung nicht, wenn bei Ihnen Covid 19 vereinbare oder Erkältungssymthome vorliegen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung im Sinne der Gesundheit aller Bewohner und Mitarbeiter.
An dieser Stelle bereits herzlichen Dank.