Aktuelle Besuchsregelungen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Angehörige,
aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen die derzeit geltenden Besuchsregeln unserer Einrichtung zur Kenntnis geben. Wir sind uns der einschneidenden und schmerzlichen Konsequenzen sehr bewusst, sehen jedoch in der momentanen Situation keine weiteren Alternativen, um die Sicherheit Ihrer Angehörigen und die unserer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
TERMINE: Besuche sind jeweils terminlich mit der Einrichtung (Tel. 0345/7746-3180) zu vereinbaren. Ohne telefonische Anmeldung darf die Einrichtung nicht betreten werden (In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich und vorab mit der Einrichtungsleitung abzuklären). Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
ANZAHL DER BESUCHER*INNEN: Die Besuche sind pro Bewohner*in auf eine Person pro Woche beschränkt.
HYGIENEREGELN: Ihre Anmeldung geschieht am Empfang. Dort erfolgt die schriftliche Registrierung (Kontaktdaten) sowie Belehrung zu den aktuellen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. Zudem werden Fragen zum Gesundheitszustand (inklusive Messung der Körpertemperatur) und Kontakten zu möglichen coronainfizierten Personen gestellt. Ihr Einverständnis zur vorherigen POC-Testung durch eine eingewiesene Pflegefachkraft unmittelbar vor Betreten der Einrichtung wird vorausgesetzt. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist ein Besuch Ihres Angehörigen nicht möglich. Nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist es beim Betreten der Einrichtung unbedingt erforderlich, dass über die gesamte Besuchszeit eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird sowie eine gründliche Händedesinfektion durchgeführt wird. (Desinfektionsmittel und die Handlungsanweisungen befinden sich am Eingang).
Ihr*e Angehörige*r sollten ebenfalls Mund und Nase bedecken. Unter Einhaltung der genannten Hygieneregeln sind körperliche Nähe und Berührungen zwischen Ihnen und Ihrer*m Angehörigen möglich. Wir möchten Sie an dieser Stelle darum bitten, die Abstandsregeln möglichst einzuhalten, damit Sie Ihre Lieben nicht in unnötige Gefahr bringen. Geschenke dürfen, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden, ohne Zwischenlagerung in gewöhnlichen Mengen mitgebracht bzw. tagsüber am Empfang abgegeben werden.
Besuche in Privaträumen sind selbstverständlich möglich. Hier gilt jedoch zu beachten, dass Sie nur auf direktem Weg in die Zimmer gehen dürfen. Bei der Terminierung der Besuche achten wir darauf und geben unser Bestes, dass jeder Bewohner 1x in der Woche die Möglichkeit erhält, Besuch von einem Angehörigen zu empfangen. Die Bewohner*innen können für einen Spaziergang unter Einhaltung der Hygieneregeln selbstverständlich die Einrichtung jederzeit verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angehörigen möglichst keinen Ansteckungsgefahren ausgesetzt werden (Menschenansammlungen usw.).
Feiertage: Für Bewohner*innen, die an einem oder mehreren Feiertagen ihre Angehörigen besuchen möchten, gilt:
- Mit der Einrichtungsleitung ist aus organisatorischen Gründen ein Zeitfenster abzusprechen, da für diesen Fall die personelle Situation angepasst werden muss.
- Nach Rückkehr aus der häuslichen Umgebung haben sich die Bewohner*innen in eine 5-tägige Quarantäne zu begeben. Im Anschluss an die 5-tägige Quarantäne wird durch eine in der Testung geschulte Pflegefachkraft eine POC-Antigenschnelltestung (Point of Care) durchgeführt.
- Im Falle eines negativen Ergebnisses ist die Quarantäne damit aufgehoben.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses wird ein PCR-Test (Polymerase-Ketten (Chain)-Reaktion) durchgeführt.
- In Abhängigkeit von dem Testergebnis wird die Quarantäne aufgehoben oder verlängert.
Konsequenzen bei Missachtung der Regeln: Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Regeln vollumfänglich einzuhalten sind. Werden die Regeln nach einer ersten Erinnerung dennoch missachtet, sehen wir uns gezwungen, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. Konkret heißt dies, wir würden im schlimmsten Fall ein Hausverbot erteilen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine friedliche Vorweihnachtszeit.
Ihre Einrichtungsleitung