Corona Newsticker
Seit März 2020 ereilen uns stets und ständig Änderungen in der Gesetzgebung. Mittlerweile dürfen wir auf die 26. Anpassung der Hamburger Eindämmungsverordnung (zurück)blicken.
Diese Verordnung gilt nicht nur für Pflegeheime, sondern auch für jeden Bürger unserer Stadt Hamburg. Tatsächlich erweist es sich im Tagesgeschehen als schwierig, jegliche Anpassungen zeitnah, durch uns, an alle betreffende Personen weiterzuleiten. Insbesondere dann, wenn eine Änderung am Abend zu vor durch die Stadt Hamburg beschlossen wurde (um Am Folgetag in Kraft tritt).
Daher kann ich Sie nur Bitten, die Hamburger Eindämmungsverordnung regelmäßig einzusehen: https://www.hamburg.de/verordnung/
U.a. ist seit dem 23.12.2020 in der Hamburger Eindämmungsverordnung auch eine Testpflicht für jeden Besucher (vor Besuch) von Pflegebewohnern in Pflegeheimen geregelt. Selbstverständlich versuchen wir den Besuchern Testkapazitäten in unser Einrichtung anzubieten, wir können dieses nicht im ausreichenden Maße anbieten. Dieses ergibt sich daraus, dass ausschließlich Pflegefachkräfte oder anderes medizinisches Personal, die Testung durchführen dürfen.