Das Pflegestärkungsgesetz II ist da – und nun? Informationsveranstaltung am 11.11.2016 um 17.30 Uhr
Sichern Sie jetzt Ihren Bestandsschutz für die stationäre Pflege – wir informieren über Neuerungen mit einem Vortag am 11.11.2016 um 17.30 Uhr
Zum 1. Januar 2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Zusammen mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) stellt das PSG II die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren dar.
Das PSG II ändert u. a. den Pflegebedürfigkeitsbegriff und führt neue Begutachtungsrichtlinien (BRi) zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ein. Die drei Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade überführt. Die neuen BRi und damit auch die neuen Pflegegrade erlangen Gültigkeit ab dem 1. Januar 2017. Abhängig von den Pflegegraden unterscheiden sich auch die entstehenden Kosten für einen stationären Pflegeplatz und die Höhe der Kostenerstattung durch die Pflegekassen.“
Bestandsschutz nutzen – Wer am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen von der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in den neuen Pflegegrad übergeleitet. Dabei gilt für Bewohner, die zum 31. Dezember 2016 in einer Senioreneinrichtung wohnen, der sogenannte Bestandsschutz. Dieser sorgt dafür, dass alle bisherigen Empfänger von Leistungen diese weiterhin mindestens im gleichen oder höheren Umfang erhalten, d. h. sie keine finanziellen Mehrbelastungen erfahren.
Pflegebedürftige, bei denen ein Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht, sollten vor diesem Hintergrund den Stichtag 31. Dezember 2016 im Auge behalten, mitunter profitieren sie und ihre Angehörigen so vom gesetzlich vorgesehenen Bestandsschutz.
Das Maternus Seniorencentrum berät Interessenten gerne persönlich zu allen gesetzlichen Neuerungen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema Bestandsschutz.