Das „Pflegestärkungsgesetz“ – (noch) kein großer Wurf, aber nennenswerte Verbesserungen
Zum 01.01.2015 wird es soweit sein: das „Pflegestärkungsgesetz I“ tritt in Kraft. Selten wurde eine Reform der Pflegeversicherung so klangvoll bezeichnet. Der große Wurf kommt aber wohl erst 2018: dann soll mit dem „Pflegestärkungsgesetz II“ der neue „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ zur allgemeinen Praxis werden. Das heißt: der Unterstützungsbedarf wird nicht mehr daran gemessen, wieviel Zeit für einzelne Handgriffe der Pflege benötigt wird, sondern was die Betroffenen körperlich und geistig wirklich brauchen.
Bis dahin heißt es: die Verbesserungen nutzen, die schon 2015 in Kraft treten. Die Seniorencentren der Cura und Maternus freuen sich vor allem darauf,
- die Zahl ihrer Alltagsbetreuer deutlich aufstocken und so den Pflegebedürftigen noch umfassendere Angebote zur Tagesgestaltung machen zu können (jeder Bewohner einer Pflegeeinrichtung hat jetzt Anspruch auf zusätzliche Betreuung),
- noch mehr Kurzzeitpflegeleistungen anbieten zu können: der Anspruch auf zeitweiligen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung wird de facto von 4 auf 8 Wochen im Jahr erweitert; dies ermöglicht es vor allem den pflegenden Angehörigen, in doppeltem Umfang Entlastung erfahren zu können , und
- alle Interessierten, vor allem aber Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, bei der Auswahl der richtigen Unterstützungsleistungen beraten zu können.
Überfällig war auch, dass die Zuschüsse der Pflegekassen zu den Kosten der stationären Pflege (um 4%) steigen.
Verbesserungen durch höhere Zuschüsse gibt es auch in fast allen Bereichen der Pflege und Betreuung von Menschen, die auch in hohem Alter zu Hause leben und dort Unterstützung erhalten. Dies betrifft die Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen, zu Pflegehilfsmitteln, zu den Pflege- und Betreuungskosten. Die Experten unserer häuslichen Pflegedienste helfen gern, die richtigen Bausteine aus der Palette der Unterstützungsleistungen auszuwählen und zu beantragen.
Weitere Informationen:
Video „Die Pflegestärkungsgesetze einfach erklärt“ vom Bundesministerium für Gesundheit
Flyer_Die_Pflegestaerkungsgesetze vom Bundesministerium für Gesundheit
Michael Uhlig
Leiter Entgelte und Vertragswesen