Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige, aus der Änderung der am 19. März 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ergeben sich folgende Änderungen bezüglich unserer Besuchsregelungen: Voraussetzungen für einen Besuch: 1. Schriftliche oder elektronische Bescheinigung über eine negativen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) einer anerkannten Teststelle (z.B. Apotheke, externe Teststation), der nicht … Weiterlesen
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