Vortrag im Juni – Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
Die Veranstaltung war mit 70 Zuhörern sehr gut besucht, auch etliche externe Gästewaren gekommen. Auf die vielen Fragen wurde sehr freundlich und kompetent eingegangen.
Die Rechtsanwältin Frau Boving (LL.M.) empfiehlt, besonders bei einer Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung sich professionell beraten zu lassen, da der Gesetzgeber vorgibt, dass alle Befugnisse im Detail festgelegt werden müssen. Allerdings genügt im Notfall auch ein selbst ausgefülltes Formular – das ist dann besser, als gar nichts. Das Ministerium der Justiz in Berlin stellt eine gute Broschüre mit entsprechenden Vordrucken zur Verfügung.
Für die Patientenverfügung empfiehlt sie, mit Angehörigen und einem Arzt zu sprechen.Auch hier betont die erfahrene Rechtsanwältin, dass die Patientenverfügung so konkret wie möglich abgefasst werden sollte. „Ein Beispiel aus der Praxis, eine Patientin hatte verfügt, dass beim Schlafen der Fuß immer rausgucken müsse.“